Mit unterschiedlicher Konfession heiraten – Eine Glaubensfrage?

Das moderne Leben führt Menschen unterschiedlicher Kultur und verschiedener Konfession zusammen.

Wenn aus einem flüchtigen Kennenlernen mehr erwächst und eine Liebe entsteht, müssen die Betroffenen die Frage klären, ob eine kirchliche Heirat möglich ist.

Kann man mit verschiedener Konfession heiraten?

Vielerorts ist es in Deutschland möglich, dass zwei religionsverschiedene Partner auch kirchlich heiraten können. Allerdings sind in diesem Fall Sonderregelungen zu beachten. Besitzt Du beispielsweise die katholische Konfession und soll es zu einer katholischen Hochzeit kommen, musst Du die Erlaubnis (Dispens) deiner Kirche einholen. Diese erhälst Du normalerweise, wenn Du versprichst, dass Du dem katholischen Glauben treu bleiben wirst und dich nach deinen Möglichkeiten für die katholische Erziehung und Taufe deiner Kinder einsetzt.

Voraussetzungen und Formpflicht

Als katholischer Partner musst Du die Formpflicht wahren, das heißt, deine Trauung muss in einer katholischen Kirche stattfinden. Liegen besondere Umstände vor, kannst Du als katholischer Gläubiger vom Bischof von der Formpflicht befreit werden (Dispens). Möchten ein katholischer und ein evangelischer Christ heiraten, kann die Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Geistlichen in einer katholischen Kirche oder unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen in einer evangelischen Kirche stattfinden (ökomenische Trauung). Dabei wird die Form der Konfession gewahrt, in dessen Kirche die Trauung stattfindet. Eine Doppeltrauung in beiden Kirchen ist ausgeschlossen. An die Partner unterschiedlicher Konfession werden hohe Anforderungen gestellt, und verlangt, dass sie den Überzeugungen des Partners mit Respekt begegnen und aufrichtig sind. Die Eheschließung in der orthodoxen Kirche wird nur nach einem orthodoxen Ritus als gültig anerkannt.

Das Verständnis der Ehe in den Religionen

Die katholische Kirche versteht eine gültig geschlossene Ehe zwischen Getauften als Sakrament, in der das barmherzige Wirken Gottes am Menschen zum Ausdruck kommt. Treue und Liebe sowie die Unauflöslichkeit und die Prägung der Kinder sind wichtige Säulen für den Bund der Ehe. Die Familie bildet eine sogenannte Hauskirche, die dem Aufbau und der Stärkung der Kirche dient. Auch in der orthodoxen Kirche ist die Eheschließung ein Sakrament, für die eine Unauflöslichkeit besteht. In der Praxis werden jedoch teilweise Ehescheidungen geduldet. In der evangelischen Kirche wird die Ehe nicht als Sakrament verstanden. Eine Ehescheidung und Wiederheirat ist daher möglich. Der Akt der Trauung findet auf dem Standesamt statt. Trauspruch und Segen Gottes sind zentrale Bestandteile der kirchlichen Trauung. Im Islam weist das Eheverständnis zwar einige Überschneidungen mit den anderen Religionen auf, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede. Eine Ehe ist nach islamischem Verständnis ein zivilrechtlicher Vertrag, der vom Mann jederzeit aufgelöst werden kann. Eine Frau kann sich nur in begründeten Fällen vor Gericht scheiden lassen. Im klassischen islamischen Glauben können Männer bis zu vier Ehefrauen haben.

Voraussetzung bei Heirat mit unterschiedlicher Konfession

Nach traditionellem islamischem Recht darf zwar ein Muslim eine Nicht-Muslimin heiraten, eine Muslimin jedoch keinen Nicht-Muslim. In Deutschland hat die Scharia keine Gültigkeit, weswegen sich auch einige moderne islamische Frauen über dieses Gesetz hinwegsetzen und einen Partner aus einer fremden Konfession heiraten. Dies ist allerdings häufig mit Spannungen innerhalb der Familie verbunden. In der katholischen Kirche besteht ein Ehehindernis bei unterschiedlicher Religion, das jedoch vom Bischof unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden kann (Dispens). Im Wesentlichen müssen Du und dein Partner die Ehe nach katholischem Verständnis anerkennen (Einheit und Unauflöslichkeit) und Du musst versprechen, dass Du deiner Kirche treu bleibst und deine Kinder nach katholischem Glauben erziehst. Der Abschluss eines notariellen Ehevertrags wird empfohlen, da dieser auch vor islamischen Gerichten Gültigkeit besitzt und bei Bedarf einklagbar ist.

Die Eheschließung mit unterschiedlichen Konfessionen beider Partner ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, welche Möglichkeiten sich ihnen bieten. Der Bund der Ehe ist auch unter religionsfremden Partnern eine Chance der Liebe Gottes, die die Heiratenden erfahren und an ihre Kinder weitergeben.

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