Wichtige Entscheidung vor der Trauung: der zukünftige Ehename

Mit einer Hochzeit machen Paare ihre Beziehung und Verbundenheit sozusagen offiziell. Die Eheurkunde bildet dafür den amtlichen Beleg. Auf ihr wird auch vermerkt, welche Nachnamen die beiden Partner während der Ehe tragen – und das sollten die beiden vor ihrem Gang zum Standesamt klären. Während es vor einigen Jahren in Deutschland noch üblich war, den Nachnamen des Mannes anzunehmen, ist das heute kein Muss mehr. Ob jeder seinen eigenen behält, der des Partners angenommen wird oder die Entscheidung auf einen Doppelnamen fällt – hier erfahrt ihr alles über eure Möglichkeiten.

 

Traditionell: Die Frau nimmt den Namen des Mannes an

Heiratet Frau Kunz den Herrn Hinz und nimmt seinen Nachnamen an, lautet der gemeinsame Ehename fortan Hinz. Er ist auch automatisch der Familienname, der an die Kinder weitergegeben wird. Die Eheurkunde wird bei der standesamtlichen Trauung bereits mit dem zukünftigen Ehenamen unterschrieben, die Braut sollte ihre neue Signatur im Vorfeld also schon mal üben!

 

Frauenpower: Der Mann nimmt den Namen seiner Gattin an

Dass der Mann den Nachnamen seiner Frau annimmt, geschieht zwar eher selten, kommt aber immer häufiger vor. In unserem Fall würde Herr Hinz also zu Herrn Kunz werden und sollte sich schon vor dem Gang zum Standesamt mit seiner neuen Unterschrift vertraut machen. Bekommen die beiden Kinder, trage diese ebenfalls den gemeinsamen Ehenamen, also Kunz.

 

Unabhängig: Jeder behält seinen Nachnamen

Viele Partner entscheiden sich auch dafür, dass jeder seinen Nachnamen behält. Frau Kunz bleibt also Frau Kunz und Herr Hinz bleibt Herr Hinz. Das Thema gemeinsamer Familienname kommt aber erneut auf den Tisch, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Die Kinder der beiden dürfen nur einen der Nachnamen tragen – und zwar alle denselben, entweder Kunz oder Hinz. Wächst nach der Hochzeit der Wunsch nach einem gemeinsamen Ehenamen, kann dieser innerhalb der ersten fünf Ehejahre noch nachträglich bestimmt werden.

 

Kompromiss: Der Doppelname

Einen Doppelnamen kann nur einer der Eheleute annehmen – entweder die Frau oder der Mann. Möchte Frau Kunz also einerseits ihren Namen nicht ganz aufgeben, auf der anderen Seite aber auch den ihres Mannes annehmen, kann sie zwischen Kunz-Hinz oder Hinz-Kunz wählen. Gleiches gilt für Herrn Hinz, wenn er sowohl den Nachnamen seiner Gattin tragen möchte als auch seinen Geburtsnamen behalten will. Trägt Frau Kunz den Doppelnamen, lautet der Familienname für die Kinder Hinz. Entscheidet sich Herr Hinz für den Doppelnamen, werden die Töchter und Söhne den Nachnamen Kunz tragen. Kinder dürfen keinen Doppelnamen als Geburtsnamen tragen.

Haben beide Partner zufällig denselben Nachnamen, ist ein Doppelname nicht möglich. Auch Dreifachnamen sind nicht erlaubt – ganz einfach aus dem Grund, damit es im Laufe der Generationen nicht zu unendlich langen Nachnamen kommt.

 

Fällt die Entscheidung auf einen Doppelnamen, sollten sowohl Frau als auch Mann darauf achten, dass die Kombination einen gewissen Wohlklang hat, denn nicht alle Nachnamen bilden ein harmonisches Miteinander.

 

Welche Gründe gibt es für die unterschiedlichen Entscheidungen?

Wer sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheidet, möchte in den meisten Fällen seiner Zusammengehörigkeit Ausdruck verleihen. Es kommt aber auch vor, dass einer der Partner aus anderen Gründen auf seinen Geburtsnamen verzichtet, beispielsweise weil es einfach kein schöner Nachname ist oder weil er oder sie nichts mehr damit verbindet (oder verbinden will). Dann gibt es auch die Fälle, vor allem bei Hochzeiten in einem etwas höheren Alter, dass sich einer der Partner im wahrsten Sinne des Wortes bereits einen Namen gemacht hat und diesen natürlich ungern aufgeben möchte, etwa bei Künstlern oder erfolgreichen Geschäftsleuten. Zwar nicht besonders romantisch, aber trotzdem ein Grund: Wer seinen Nachnamen behält, hat am wenigsten von dem oftmals auch noch kostenpflichtigen Papierkram vor sich, da wichtige Dokumente hinsichtlich des Namens nicht geändert werden müssen. Liegt eine Namensänderung durch Heirat vor, ist die zeitnahe Änderung von offiziellen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass nämlich gesetzlich vorgeschrieben.

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