Endlich: Ehe für alle! Doch was ändert sich überhaupt?

Einfach Heiraten-Ehe für alle

Am 30. Juni 2017 stimmte der Bundestag über die Ehe für alle ab. Es ging um die Frage, ob homosexuelle Paare in Zukunft heiraten dürfen und alle Rechte und Pflichten einer Ehe erlangen. Bislang war es Schwulen und Lesben vorbehalten, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für die Ehe für alle aus und somit für die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare.

 

Gesetzliche Grundlage

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es bislang: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ Dieser Eintrag wird nun geändert und lautet in Zukunft: „“Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Ob der Wortlaut der Verfassung, in der geschrieben steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ ebenfalls geändert wird, ist noch nicht klar.

 

Von der Lebenspartnerschaft zur Ehe

Paare, die bislang eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, können diese nun in eine gleichgeschlechtliche Ehe umschreiben lassen. Das passiert nicht automatisch und erfordert den gemeinsamen Gang zum Standesamt. Es ist aber keine Pflicht. So genannte verpartnerte Paare können auch weiterhin in ihrer bisherigen Lebenspartnerschaft leben. Künftig wird es jedoch auch für gleichgeschlechtliche Paare nur noch die Ehe geben.

 

Gleiches Adoptionsrecht für alle

Die wichtigste Änderung, die mit dem Gesetzesbeschluss einhergeht, ist das Adoptionsrecht. Gleichgeschlechtliche, verheiratete Paare dürfen künftig auch von Anfang an gemeinsam ein fremdes Kind aufziehen oder adoptieren. Vorher war dies nur durch die sogenannte Sukzessivadoption möglich, bei der es einige Hürden zu überwinden und deutlich mehr Aufwand zu betreiben galt.

 

Für immer und ewig – was wenn nicht?

Ging eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu Ende und sollte auf Wunsch der Partner aufgelöst werden, sprach man in der Vergangenheit von der Aufhebung der Lebenspartnerschaft. In Zukunft werden alle Ehen – egal ob homo- oder heterosexuell – geschieden, wenn sie nicht mehr fortgeführt werden sollen.

 

Gibt es die Ehe für alle nur in Deutschland?

Deutschland ist in Europa eher ein Nachzügler wenn es um die gleichgeschlechtliche Ehe geht. Die weltweit erste homosexuelle Ehe wurde 2001 in den Niederlanden standesamtlich geschlossen. Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden und Spanien führten das Recht auf die Ehe für alle und die Gleichstellung beim Adoptionsrecht schon früher ein. In vielen Ländern geschah dies bereits in den 2000er-Jahren. Außerhalb von Europa sind homosexuelle Paare beispielsweise in Argentinien, Brasilien, Uruguay, Südafrika, den USA, Kanada, Mexiko, Grönland und Neuseeland gleichgestellt.

 

Wie alles begann …

In Deutschland wurde die erste eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen zwei Männern am 1. August 2001 geschlossen. Nach und nach kamen eheliche Rechte und Pflichten hinzu. Seit 2005 hatten gleichgeschlechtliche Lebensgefährten bei Tod eines Partners beispielsweise dieselben Unterhalts- und Rentenansprüche wie heterosexuelle Eheleute. Im Laufe der Jahre kam die Gleichstellung beim Erb- und Steuerrecht dazu. Auch gab es den Versorgungsausgleich, wenn eine eingetragene Partnerschaft aufgehoben wurde. Im Mai 2013 wurde zudem bundesverfassungsgerichtlich entschieden, dass schwule und lesbische Lebenspartner ebenfalls vom Ehegattensplitting profitieren sollten.

 

Gleichgeschlechtliche Paare in Zahlen

Laut LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband, gab es 2014 rund 41.000 eingetragene Lebenspartnerschaften und 87.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. 2015 erhebt das Statistische Bundesamt 94.000 homosexuelle Lebensgemeinschaften und 43.000 Lebenspartnerschaften. Seit der ersten Befragung zum Familienstand im Jahre 2006 haben sich die Zahlen damit mehr als verdreifacht: Damals gab es etwa 12.000 eingetragene Lebenspartnerschaften.

Scroll to Top