Die Hochzeitsversicherung – Gewappnet für fast alle Eventualitäten

Die Hochzeitsversicherung

Hast Du auch an die Hochzeitsversicherung gedacht?

Die Planungen für den größten Tag sind in vollem Gange, alles ist organisiert, die Location, das Catering, die Einladungen, die Dekoration, der Fotograf, das Auto; an alles ist gedacht. Aber hast auch die Versicherung in Blick?

Seit einigen Jahren wird das Thema Hochzeitsversicherung immer populärer, denn auch in diesem Bereich kann man sich schützen, wenn unvorhergesehene Dinge passieren.  Sollte es so kommen, dass eure ausgesuchte Location leider insolvent geht, die Catering-Firma kurzfristig absagt oder der Fotograf auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen soll, ist der Alptraum einer jeden Braut oder Ihrem Wedding-Planer perfekt. Deswegen haben mittlerweile auch die großen Versicherungsunternehmen in diesem Punkt aufgerüstet und es Ländern wie zum Beispiel Großbritannien gleichgetan, um ebenso hierzulande den Versicherungsschutz anzubieten.

Was wird abgedeckt?

Damit Du eine Vorstellung davon bekommst, was für Leistungen abgedeckt werden und in welchem Preissegment du dich befindest anbei ein paar Infos:

Bei einer Hochzeitsfeier im klassischen Rahmen mit ungefähr 70 Gästen, liegen die Gesamtkosten schnell zwischen 10.000 € – 18.000€. Die Summe zur Absicherung in dieser Größenordnung liegt bei ca. 200 €, ein kleiner Teil, wenn man bedenkt, auf was für Kosten man im schlimmsten Fall sitzen bleiben würde. Da ist es viel wert, wenn die Versicherung ohne Selbstbehalt die Kosten für den DJ, Saalmiete, oder den Fotografen übernimmt, oder auch für Ersatz sorgt, damit der Tag dennoch stattfinden kann, ohne das die Brautfrisur in Mitleidenschaft gezogen wird. Interessant ist das ganze selbstverständlich auch für alle, die sich auf den Kanaren oder irgendwo in Europa das Ja-Wort geben möchten, denn auch dort gilt der Versicherungsschutz.

Wann abschließen und wer ist mitversichert?

Die Versicherung solltest Du am besten so früh wie möglich abschließen, wenn dir alle Eckdaten bekannt sind, doch nicht später als 30 Tage vor dem großen Ereignis. Mitversichert sind die Angehörigen der versicherten Person; beispielsweise der Ehegatte / Lebenspartner, deren Kinder, Stiefeltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, aber auch die Trauzeugen.

Bei welchen Fällen die Versicherung eintritt hängt selbstverständlich von dem Versicherungsunternehmer ab und ist von jedem individuell zu beachten. Im Großen und Ganzen zählen schwere Krankheiten, Unfälle, Schaden am Eigentum (Brand oder Hochwasser), Insolvenz des Cateringservice, sowie Schwangerschaftskomplikationen dazu. Wer also bedenken hat hochschwanger zu heiraten, kann diese Gedanken beiseiteschieben, denn sofern die Feier dem Zustand der schwangeren Braut nicht behagt, tritt auch hier wieder die Versicherung ein. Ist es leider wirklich nicht zu vermeiden, dass das geplante Arrangement abgesagt werden muss, zahlt die Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Übereinkommen, wie Catering, Fotograf oder der Saalmiete.

Die Braut die sich nicht traut ……?

Natürlich kann das Gefühl der Liebe nicht versichert werden, sollte der Bräutigam oder die Braut dennoch kalte Füße bekommen, tritt die Versicherung selbstverständlich nicht ein. Alles in allem eine hilfreiche Unterstützung, die es euch erleichtert den schönsten Tag des Lebens etwas entspannter und gelassener zu gestalten, da man eben doch für fast jede Eventualität gewappnet ist.

Hier ein paar Versicherungsunternehmen die eine Hochzeitsversicherung anbieten:

HanseMerkur      Allianz      Aon

Scroll to Top