Heirat mit einem Ausländer – Diese Besonderheiten sind zu beachten

Einfach Heiraten_Ausländer Hochzeit

Allein im Jahr 2016 sind laut Statistischem Bundesamt insgesamt 410.000 Paare den Bund der Ehe eingegangen. Um den Bestand der Ehe sicherzustellen, prüft jedes Standesamt die Verlobten auf verschiedene Voraussetzungen und Vorschriften. Während dieses Verfahren oft im Hintergrund und ohne Probleme abläuft, bedarf es für eine Hochzeit mit einem ausländischen Ehepartner einer Vielzahl von Anforderungen und Besonderheiten, die zu beachten sind. Der folgende Text klärt auf.

Voraussetzungen für die Ehe in Deutschland

Zunächst bestehen in Deutschland einige feste Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen, damit die Ehe rechtens ist. Dies gilt nicht nur für die Heirat mit einem ausländischen Ehepartner. Demnach bestehen auch bei einer rein deutschen Hochzeit einige Eheverbote, welche in den §§ 1306 ff. BGB aufgelistet sind.

Aus diesen Paragrafen geht z.B. hervor, dass eine Ehe zwischen zwei Personen nur dann geschlossen werden kann, wenn sich keiner der beiden Eheleute bereits in einer Lebenspartnerschaft oder Ehe zu einem Dritten befindet. Zudem gilt in Deutschland laut §1307 BGB ein sogenanntes „Verbot für die Verwandtenheirat“. Dies schließt eine Ehe zwischen nahen Blutsverwandten, etwa zwischen Schwestern und Brüdern aus. Diese Vorschrift gilt auch in Bezug auf adoptierte Kinder und deren Adoptivverwandschaft.

Voraussetzungen bei der Heirat mit einem ausländischen Ehepartner

Möchte nun hierzulande beispielsweise ein Ausländer eine deutsche Frau heiraten, muss er sich an die deutschen Ehefähigkeitsvoraussetzungen halten. Hierzu erhält er ein Ehefähigkeitszeugnis, welches bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Trauung der Beiden gegeben sind. Dieses Zeugnis verliert jedoch gemäß §1309 sechs Monate nach der Ausstellung seine Gültigkeit.

Zudem muss während der Trauung eine gewisse Form eingehalten werden, die unter Umständen für einen ausländischen Ehepartner, aufgrund kultureller Gegebenheiten, nicht üblich ist. Seit 1875 muss die Eheschließung in Deutschland von einem Standesbeamten vorgenommen werden. Weiterhin müssen beide Partner persönlich und in gleichzeitiger Anwesenheit angeben, dass sie die Ehe eingehen möchten.

Welche Unterlagen sind vor der Eheschließung einzureichen?

Vor dem eigentlichen Prozess der Trauung muss zunächst ein Antrag auf Eheschließung gestellt werden, welcher folgende Unterlagen enthalten muss:

  • Beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern inkl. Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (nicht älter als 14 Tage)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

Die beglaubigten Abschriften dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Dies ist vor allem für die Heirat mit einem ausländischen Ehepartner von Bedeutung, da die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnis in einigen Fällen schon vor den sechs Monaten abläuft. Dies kann verschiedene Gründe haben. Kann ein Staat z.B. kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen oder der Verlobte ist staatenlos mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, kann der Präsident des Oberlandesgerichtes, in dessen Bezirk das zuständige Standesamt liegt, eine Befreiung erteilen.

War einer der beiden Verlobten bereits verheiratet, muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorliegen, aus der ersichtlich wird, dass die Auflösung der Ehe bereits stattgefunden hat. Darüber hinaus müssen die rechtskräftigen Scheidungsurteile aller vorangegangenen Ehen bzw. die Sterbeurkunden der Ehepartner vorlegen.

Möchte ein Ausländer die Ehe mit einer deutschen Person eingehen und auch die Trauung in Deutschland durchführen, gilt abweichend das deutsche Recht und nicht das des Heimatlandes des ausländischen Ehepartners. Zudem müssen grundsätzlich beide Partner bei der Antragstellung anwesend sein. Kann einer der beiden nicht kommen, z.B. weil sich der ausländische Partner zu diesem Zeitpunkt noch in seinem Heimatland befindet, muss dieser eine Vollmacht über die Anmeldung der Eheschließung in seinem Sinne ausstellen.

Weitere Informationen zum Thema „Heirat mit einem Ausländer“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.familienrecht.net viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Ehe & Scheidung, Abstammungs-, sowie Erb- und Betreuungsrecht.

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