Die Tradition der Verlobung
Wenn sich zwei Paare das Versprechen geben, in naher Zukunft zu heiraten, dann gelten sie bis zur Trauung als verlobt. Der Ursprung der Verlobung ist in einer früher üblichen Tradition zu finden: der des Brautkaufs. Damals suchte sich der Mann eine Braut und verhandelte mit dem Vater über die Mitgift. Dies geschah ohne Mitspracherecht der Auserwählten. Zum Glück hat sich diese Tradition im Laufe der Jahrhunderte geändert. Heute gilt der Ring als wichtigstes Symbol einer Verlobung. Aber auch einige andere Bräuche, sowie Rechten und Pflichten, wenn Ihr beide Euch verloben wollt, sind einer Beachtung wert.
Die Verlobungsringe dürfen nicht fehlen
Einer der wichtigsten Bräuche zur Verlobung ist der Austausch von Verlobungsringen, welche von Euch beiden bis zur Hochzeit am Ringfinger der linken Hand getragen werden. Auf dem Ring könnt Ihr Eure Vornamen sowie das geplante Datum der Hochzeit eingravieren lassen. Entweder dienen die Ringe zur Hochzeit als Eheringe und werden fortan an der rechen Hand getragen, oder Ihr wechselt mit der Hochzeit auf neue, meist in Gold gehaltene, Ringe. Macht der Mann der Frau einen Heiratsantrag, ist es auch üblich, dass er nur einen Ring besorgt, den sie bis zur Hochzeit als „Pfand“ an ihrem Ringfinger trägt.
Ein Heiratsantrag unter vier Augen oder vorab bei den Eltern um die Hand anhalten?
Die Tradition, die Eltern der Braut zuvor um die Hand der Tochter zu bitten, wird heutzutage nicht mehr praktiziert. Jedoch fühlen sich Eltern durchaus geschmeichelt, wenn der Zukünftige der geliebten Tochter von dieser alten Tradition Gebrauch macht. Fragt aber vorher zuerst Eure Freundin, ob sie überhaupt damit einverstanden ist. Denn ein Heiratsantrag findet zumeist zuerst unter vier Augen statt. Er kann danach in einem zeremoniellen Rahmen, bei einer Familienfeier oder einfach bei Kaffee und Kuchen, in einer kleinen Runde kundgegeben werden. Habt Ihr Euch verlobt, so ist es besonders in ländlicheren Regionen üblich, die Verlobung in der regionalen Zeitung mittels Inserat bekanntzugeben. Zum Brauch rund um die Verlobung gehört auch, dass Ihr einen persönlichen Brief an Freunde und Verwandte als Bekanntgabe verfasst und dem ein Foto von Euch beiden beilegt.
Ein alter Brauch zur Verlobung, der längst in Vergessenheit geraten ist, ist übrigens das Baumschlagen. Dafür fällt der Mann eine kleine Tanne und stellt diese unter ihr Fenster. Ist sie mit dem Antrag einverstanden, darf geheiratet werden, allerdings noch bevor der Baum seine Nadeln verloren hat. Denn dann steht die Ehe unter einem guten Stern!
Rechte, Pflichten und Konsequenzen einer Verlobung
Doch was genau bedeutet eigentlich eine Verlobung? Habt Ihr beide Euch dazu entschieden, euch zu verloben, dann gebt Ihr Euch ein ernstgemeintes Versprechen, bald zu heiraten. Rechtlich geht Ihr zwar nicht die Verpflichtung dazu ein, dass Ihr am Ende tatsächlich heiratet, jedoch sollte so ein Verlöbnis gut überlegt sein. Die Zeit von der Verlobung bis zur Hochzeit ist nicht dazu da, Euch erst kennenzulernen und herauszufinden, ob Ihr für ein gemeinsames Leben geschaffen seid. Dies solltet Ihr bereits vor Eurer Verlobung herausgefunden haben. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Ihr vor Eurer Absichtserklärung zu heiraten, vorher schon einige Jahre miteinander im selben Haushalt gelebt habt. Denn nur so findet Ihr heraus, ob Ihr auch im Alltag miteinander harmoniert. Ihr seid übrigens automatisch verlobt, wenn Ihr Euch beim Standesamt für einen Hochzeitstermin anmeldet. Die Verlobung endet mit der Eheschließung, oder wenn sie davor aufgelöst wird. Früher hat das Verlobungspaar genau ein Jahr nach dem Verlöbnis geheiratet. Auch heute ist es noch üblich, innerhalb eines Jahres das Eheversprechen einzulösen. Jedoch gibt es dafür keine Vorschriften und viele Paare lassen sich auch länger damit Zeit.
Aus rechtlicher Sicht hat eine Verlobung für Euch nur wenige Konsequenzen. Denn Ihr müsst letztendlich nicht heiraten, wenn Ihr Euch bis zur Trauung anders entscheidet. Ihr benötigt auch keine Verlobung, um heiraten zu dürfen. Jedoch solltet Ihr wissen, dass Ihr ab dem Zeitpunkt Eures Verlöbnisses vor dem Gesetz als miteinander verwandt geltet. Dies hat zur Folge, dass Ihr laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf Zeugnisverweigerung habt, beispielsweise, wenn verlangt wird, dass Ihr vor Gericht gegeneinander aussagt. Aus finanzieller Sicht wird ein Verlöbnis heikel, wenn einer von Euch beschließt, die Verlobung aufzulösen. Denn dann haben der verlassene Partner sowie die Eltern und Bekannte, die bereits Zahlungen für den gemeinsamen Haushalt oder für die Hochzeit geleistet haben, einen Anspruch auf Rückvergütung der Geschenke bzw. auf Schadensersatz. Dieser Anspruch erlischt nur dann, wenn schwere Gründe für die Auflösung der Verlobung vorliegen. Dazu zählt beispielsweise, wenn von einem der Partner die Hochzeit absichtlich hinausgezögert wird. Aber auch die Untreue eines Partners ist ein berechtigter Grund, eine Verlobung aufzulösen. Auch in diesem Fall haben Angehörige und der verlassene Partner keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wird dieser Anspruch übrigens nicht geltend gemacht, so erlischt er spätestens zwei Jahre nach der Auflösung der Verlobung.
Wenn Ihr vorhabt, Euch alsbald zu verloben, dann denkt Ihr höchstwahrscheinlich nicht an das Auflösen Eures Versprechens, für immer zusammen zu bleiben. Überlegt Euch lieber eine ganz individuelle Methode, wie Ihr Euch verloben möchtet, sodass dieses wunderbare Ereignis für immer in Erinnerung bleibt!