Was ist beim Gang zum Standesamt zu beachten?

Der Gang zum Standesamt stellt für die meisten Paare ein Highlight in ihrer Beziehung dar. Doch was gilt es hierbei zu beachten? Wie meldet Ihr Euch an, welche Termine und Standorte könnt Ihr wählen, welche Gebühren fallen dafür an? Auf diese und weitere Fragen erhaltet Ihr hier Antworten.

Die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Hochzeit nehmt Ihr auf einem Standesamt vor: Ihr müsst die für Euren Wohnsitz zuständige Behörde wählen, alternativ die am Wohnsitz des künftigen Ehepartners. Frühestens sechs Monate vor der geplanten Heirat ist eine Anmeldung zulässig. Folgende Unterlagen benötigt Ihr bei diesem Termin:

– Personalausweis oder Reisepass
– Bescheinigung aus dem Melderegister
– Neu ausgestellte Bescheinigung aus dem Geburtsregister
– Sollte ein Partner bereits ein Mal verheiratet gewesen sein: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, das einen Auflösungsvermerk enthalten muss
Es gibt einige Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte erkundigt Euch vorab bei Eurem zuständigen Standesamt, damit Ihr Eure Nachweise vollständig zusammentragen könnt.
Die Beamten prüfen anhand dieser Dokumente die Voraussetzungen. Die Behörden fordern ein persönliches Erscheinen beider Heiratswilligen. Sollte ein Partner aus wichtigen Gründen nicht dabei sein können, muss er eine schriftliche Vollmacht unterschreiben. Für den Prüfvorgang fallen Gebühren an, die in der Regel bei rund 40 Euro liegen.

Wo kann die Eheschließung stattfinden?

Bei dem Ort der Heirat haben Heiratswillige weitgehend freie Wahl. Ihr könnt direkt auf dem Standesamt in einem Trausaal heiraten, das ist die billigste, meist sogar kostenlose Lösung. Viele Städte bieten zudem unterschiedliche exquisite Trauungsorte außerhalb der Standesämter an. In Berlin zählt dazu der Fernsehturm, das Hotel Adlon sowie eine Heirat auf der Spree. Teilweise arbeiten die Städte hierfür mit externen Veranstaltern zusammen. Dafür fallen Extra-Kosten an, oft mehrere Hundert Euro. Dafür verbringen die künftigen Eheleute und die Hochzeitsgäste einen erinnerungswürdigen Tag.

Ein weiterer Hinweis: Während die Beantragung der Eheschließung am Wohnsitz eines Partners stattfinden muss, gilt das nicht für die Eheschließung. Ihr habt freie Wahl, Ihr könnt Euch für einen beliebigen Ort Eurer Wahl entscheiden. In diesem Fall solltet Ihr rechtzeitig die Formalien am Wohnsitz erledigen und die Unterlagen dem ausgewählten Standesamt zukommen lassen. Mit diesem vereinbart Ihr dann den Termin und den Ort der Trauung.

Der Termin der Hochzeit

Beim Termin verfügen die künftigen Ehepartner über eine große Flexibilität. Ihr seid nicht an die Öffnungszeiten des Standesamts gebunden. Ihr könnt beispielsweise auch an einem Samstag oder an einem Feiertag heiraten. Dafür zahlt Ihr Zusatzgebühren, die sich aber in Grenzen halten. Allerdings könnt Ihr Euren Wunschtermin nur verwirklichen, wenn die Behörde zu diesem Termin noch Kapazitäten hat. Erfahrungsgemäß wollen sich viele Paare in den Monaten April bis Juni, an Samstagen und Feiertagen trauen lassen. Bei diesen Terminen empfiehlt es sich dringend, möglichst früh beim Standesamt anzufragen. Bestenfalls überlegt Ihr Euch auch gleich Ersatztermine.

Welche Gebühren fallen im Standesamt an?

Die reinen Gebühren für das Standesamt liegen im Bereich 40 bis 100,- Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Stammbuch. Diese liegen üblicherweise zwischen 20 und 40,- Euro.
Es gibt diverse Fälle, in denen die Gebühren höher ausfallen. Wenn z.B. ein Ehepartner Ausländer ist und Übersetzungen sowie Beglaubigungen von Dokumenten erforderlich sind, oder wenn die Trauung an einem Samstag stattfinden soll, oder bei einer speziellen Namensführung, wie z.B. Doppelnamen, dann entstehen in der Regel höhere Kosten.

 

 

 

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